Allgemeines:
Mit der Anmeldung und der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer*in die AGB von Yoga-Seelenzauber. Dieses gilt für alle Arten von Angebote von Yoga-Seelenzauber. Die AGB werden jedem Teilnehmer*in bei Anmeldung per Email ausgehändigt und im Umkleideraum gut sichtbar aufgehängt.
1. Unterrichtszeiten
Eine Unterrichtseinheit der Hatha-Kurse dauert 75 Minuten, die Yin-Yoga-Kurse 60 Minuten. Der Unterricht wird in Form einer 5er, 10er Karte oder als Monatskarte angeboten. Die Monatskarte berechtigt zum Besuch einer oder zwei Yogastunden (je nach Model) pro Woche. Der Unterricht findet nach Stundenplan statt. Dieser ist auf der Internetseite veröffentlicht. Unterrichtsfreie Zeiten sind die gesetzlichen Feiertage in Schleswig-Holstein und Urlaub der Kursleiterin, welcher rechtzeitig bekannt gegeben wird. Im Falle einer erneuten Covid-19-Ausnahmeregelung kann der Unterricht per Zoom oder Aufzeichnung stattfinden.
2. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt per Email oder Telefon. Da die Anzahl der Plätze in den einzelnen Kursen sehr begrenzt ist, besteht die Möglichkeit sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Es besteht keine Garantie auf einen Platz für den gewünschten Kurs. Der Teilnehmer*in wird umgehend informiert, wenn ein Platz in dem gewünschten Kurs frei geworden ist.
3. Zahlungsbedingungen
Es besteht die Möglichkeit einmalig eine s.g. Schnupperstunde zu buchen.
Die Gebühr für die 5er oder 10er Karte muss vollständig und bis spätestens eine Woche vor Beginn der Teilnahme per Überweisung bezahlt werden. Die Gebühr für die Monatskarte ist zum 3. eines jeden Monats fällig. Bei Nachrücker von der Warteliste werden die Zahlungsbedingungen individuell besprochen. Bei einer Stornierung bis 3 Tage vor dem geplanten Beginn wird die Gebühr, auf demselben Weg, zurückerstattet. Bei einer späteren Stornierung entfällt eine Rückerstattung der Gebühr. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Bei anderen Angeboten und Dienstleistunden von Yoga-Seelenzauber gelten die auf dem Anmeldeformular vereinbarten Zahlungsmodalitäten.
4. Rücktritt und Gültigkeit der erworbenen 5er-Karte / 10er-Karte / Monatskarte
Die 5er-Karte hat eine Gültigkeit von 7 Wochen, die 10er-Karte 12 Wochen, danach verlieren diese ihre Gültigkeit. Kann ein Teilnehmer*in an einer Stunde nicht teilnehmen, muss diese mind. 24 Stunden vorher abgesagt werden (Ausnahme Erkrankung), danach entfällt diese ersatzlos. Die 5er/10er-Karte verlängert sich, bei rechtzeitiger Absage um die ausgefallene Stunde, innerhalb der 7/12-wöchigen Gültigkeit. Die 5er/10er Karte können auf eine andere Person übertragen werden.
Die Monatskarte ist einen Kalendermonat gültig und verlängert sich automatisch. Die Kündigung muss 4 Wochen vor Monatsende erfolgen und bedarf der Textform (§ 126b BGB).
Geschenkgutscheine sind 12 Monate ab dem Kaufdatum gültig. Danach verlieren diese ihre Gültigkeit.
Eine Rückerstattung von verbliebenen Yogastunden der 5er/10-Karte/der Monatskarte, weil der Teilnehmer*in nicht mehr teilnehmen kann, ist nur nach Absprache und nur in besonderen Ausnahmefällen (z.B. durch Vorlage eines ärztlichen Attests, Umzug in eine andere Stadt) möglich und erfolgt auf Kulanz. Bei Ausfall der Leiterin oder Urlaub verlängert sich die 5er/10er-Karte automatisch um die ausgefallene Stunde. Ausgefallene Stunden können im Rahmen der Möglichkeiten vor- oder nachgeholt werden, dies betrifft vor allem die Nutzer der Monatskarte.
5. Preisänderungen
Yoga- Seelenzauber behält sich das Recht vor Preisänderungen vorzunehmen. Preisänderungen haben keinen Einfluss auf laufende 5er/10er-Karten oder die laufende Monatskarte und werden rechtzeitig bekannt gegeben.
6. Erkrankungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen
Die Teilnahme an den Yogastunden (auch bei möglichen Onlinestunden) geschieht immer nur bei voller Gesundheit und auf eigene Verantwortung. Mit Buchung einer Schnupperstunde, der 5er/10er-Karte oder der Monatskarte erklärt der Teilnehmer*in, dass dieser sich im Klaren darüber ist, dass die Yogastunden körperlich anstrengend sein können und freiwillig daran teilgenommen wird, im Wissen, dass die Yogapraxis Risiken wie Verletzungen, Sachverlust und Tod nicht ausschließt. Bei Schwangerschaft sowie bei gesundheitlichen Beschwerden, wie Krankheiten, Verletzungen, vorangegangenen Operationen etc., ist vor der Teilnahme an den Yogaangeboten eigenständig das Einverständnis eines Arztes zur Durchführung der Yogapraxis einzuholen. Zudem muss bei Anmeldung sowie im Falle der Teilnahme am Yogaangebot oder vor Veranstaltungsbeginn, auf bestehende gesundheitliche Einschränkungen hingewiesen werden. Yoga-Seelenzauber haftet für eine ordnungsgemäße Funktion, der von uns zur Verfügung gestellten Yoga-Hilfsmittel. Es wird jedoch nicht für Gesundheitsschäden, welche der Teilnehmer*in aufgrund der Teilnahme an den durch uns angebotenen Yogastunden oder Veranstaltungen erleidet und auch nicht für selbstverschuldete Unfälle, gehaftet.
7. Haftungsausschluss
Eine Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden werden nicht übernommen. Ob die Teilnahme am Yogaunterricht mit der körperlichen und psychischen Verfassung vereinbar ist, muss jede*r Teilnehmer*in eigener Verantwortung (ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates) selbst entscheiden.
Eine Schadensersatzhaftung von Yoga-Seelenzauber und / oder unseren Erfüllungsgehilfen besteht nur, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) verursacht wurde. Letzteres meint gemäß BGH eine Pflicht „deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf“.
Im Übrigen ist eine Haftung unsererseits auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
In Fällen, in denen wir gemäß ersten Aufzählungspunkt für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haften, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang beschränkt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen mussten.
Für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für eine vertraglich vereinbarte verschuldensunabhängige Einstandspflicht gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. –ausschlüsse nicht.
Für mitgebrachte Sach- oder Wertgegenstände zu den Yogastunden, Workshops oder andere Angeboten, wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen auf die Mitnahme von Wertsachen zu verzichten.
Auf den zur Verfügung gestellten Parkplätzen, den Wegen zu den Parkplätzen und den Fahrradständern, wie auch im Eingangsbereich erfolgt kein Winterdienst. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Ebenso erfolgt die Nutzung der Flure, des Treppenhauses und der sanitären Einrichtungen auf eigene Gefahr.
8. Datenschutz
Im Rahmen des Vertragsschlusses werden zugehörige personenbezogene Daten von Yoga-Seelenzauber erhoben, übermittelt, verarbeitet und gespeichert. Dies allerdings nur soweit und solange es für die Begründung, Ausführung und Abwicklung des Vertragsschlusses notwendig ist und wir zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind.
9. Yogaraum und der Umkleideraum
Der Yogaraum und der Umkleideraum dürfen nur in Socken oder Barfuß betreten werden, Schuhe verbleiben vor der Tür auf den zur Verfügung gestellten Unterlagen. Jacken wie auch weitere persönliche Gegenstände werden in dem dafür vorgesehenen Umkleideraum verwahrt. Dieser ist von außen nicht zugänglich. Matten, Decken und weiteres Zubehör wird zur Verfügung gestellt. Eine Benutzung ist freiwillig. Im Yogaraum und im Umkleideraum dürfen nur Getränke aus nicht zerbrechlichen Flaschen verzehrt werden. Bei einer erneuten Covid-19 Ausnahmesituation werden die dann gültigen gesetzlichen Vorgaben maßgeblich sein.
10. Versicherungsschutz
Schäden, sowie Beschädigungen, die vom Teilnehmer*in entstanden sind, sind vom Teilnehmer*in zu beheben.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen AGB-Bestimmungen unberührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der ursprünglichen Regelung inhaltlich, wirtschaftlich und rechtlich am Nächsten kommt. Das Gleiche trifft auf Vertragslücken zu.
12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz des Yoga-Seelenzaubers in Neumünster, Gerichtsstand ist Neumünster, Ann-Katrin Wendt.
